Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Durchsetzbarkeit

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden gemäß Artikel L. 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) die einzige Grundlage für die Handelsverhandlungen zwischen den Parteien. Sie werden systematisch und vorab von der SARL SAM (im Folgenden SAM) an jeden Käufer (im Folgenden “Kunde”) weitergegeben, der dies beantragt, um ihm die Aufgabe einer Bestellung zu ermöglichen.

Die Tatsache, dass SAM sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der vorliegenden AGB beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser Bedingungen ausgelegt werden.

Die AGB gelten am Tag der Bestellung für den Verkauf von Produkten jeglicher Art (im Folgenden “Produkt”).

Der Kunde verzichtet auf alle Bedingungen, die er festgelegt hat und die von SAM nicht akzeptiert wurden, insbesondere auf die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden.

Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Bestimmungen und/oder Vereinbarungen, die von SAM ordnungsgemäß akzeptiert wurden, sind die Angaben in den Technischen Datenblättern, Gebrauchsanweisungen und Preisangeboten nur als Richtwerte zu verstehen, die bis zur Lieferung aufgrund der Entwicklung der wirtschaftlichen und/oder technischen Bedingungen jederzeit geändert werden können, insbesondere bei einer Erhöhung der Arbeits- und Energiepreise oder der Einkaufspreise für Rohstoffe.

2. Befehle

Um gültig zu sein, muss die Bestellung auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten SAM-Bestellschein erfolgen, der insbesondere die Menge, die Marke, den Typ und die Referenzen der Produkte sowie den vereinbarten Preis, die Zahlungsbedingungen, den Ort und das Datum der Lieferung oder der Abholung enthalten muss.

Die Bestellung umfasst genau und ausschließlich die in der Bestellungsannahme angegebenen Produkte.

Jede Bestellung ist erst dann gültig und der Kaufvertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn der Kunde den Kostenvoranschlag akzeptiert hat und SAM den Eingang der Bestellung bestätigt hat. Diese Annahme kann sich jedoch auch aus der Zusendung der Produkte an den Kunden ergeben.

Bestellungen sind, auch wenn sie über Vertreter oder Angestellte von SAM aufgenommen werden, erst dann verbindlich, wenn sie von SAM per E-Mail bestätigt wurden.

Bei Lieferengpässen wird SAM die Bestellungen in der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Maßgabe der Verfügbarkeit erfüllen.

Der Nutzen aus der Bestellung ist für den Kunden persönlich und kann ohne Zustimmung von SAM nicht abgetreten werden.

3. Ändern der Bestellung

Es wird von SAM keine Garantie hinsichtlich des vertraglichen oder gesetzlichen Widerrufsrechts gegeben. Eine angenommene Bestellung kann ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SAM nicht storniert oder geändert werden. Wird die Stornierung akzeptiert, behält sich SAM das Recht vor, dem Kunden die entstandenen Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen.

Vom Kunden gewünschte Änderungen oder Auflösungen von Bestellungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie vor dem Versand der Produkte schriftlich eingehen und der Zustimmung von SAM bedürfen. Wenn SAM die Änderung oder Auflösung nicht akzeptiert, werden die geleisteten Anzahlungen nicht zurückerstattet.

SAM behält sich das Recht vor, jederzeit bis zur Lieferung Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, die sie für sinnvoll hält, und ohne vorherige Ankündigung die in seinen Prospekten oder Katalogen definierten Modelle zu ändern.

4. Lieferung

4.1. Modalitäten

Die Lieferung erfolgt gemäß der Bestellung durch Auslieferung an einen von SAM ausgewählten Spediteur oder Frachtführer.

Für Exporte wird die Incoterms von SAM je nach Zielland festgelegt, ausgehend von “SARL SAM -22 Route des Bois – 72230 Moncé en Belin”, Incoterms ICC 2020.

Der Kunde ist insbesondere für die Zollformalitäten und die eventuelle Zahlung von Zollgebühren und allen anderen Steuern verantwortlich, die mit der Einfuhr der Produkte in sein Hoheitsgebiet verbunden sind.

4.2. Fristen

Die Lieferungen erfolgen nur nach Verfügbarkeit und in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen. SAM ist berechtigt, Lieferungen als Ganzes oder in Teilen vorzunehmen.

Die Lieferzeiten werden so genau wie möglich angegeben, hängen jedoch von den Beschaffungsmöglichkeiten und der Verfügbarkeit von SAM ab.

Überschreitungen der Lieferzeit können nicht zu Schadensersatz oder Zurückhaltung führen. Im Falle einer Lieferverzögerung von mehr als 60 Werktagen kann die Bestellung vom Kunden erst nach einer Mahnung per Einschreiben mit Rückschein storniert werden.

4.3. Risiken

Der Kunde trägt das Risiko, auch wenn der Verkauf franko vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt des Versands aus dem Lager von SAM.

Die Produkte werden frachtfrei geliefert und reisen auf Risiko des Kunden, unabhängig von der Art ihrer Beförderung oder der Art der Bezahlung des Beförderungspreises. Im Falle von Beschädigungen, Verlusten oder Fehlmengen ist es Sache des Kunden, bei den verantwortlichen Transportunternehmen alle Vorbehalte geltend zu machen oder alle Rechtsmittel einzulegen.

5. Empfang

Bei Erhalt der Waren muss der Kunde die Mengen und den Zustand der Pakete überprüfen. Im Falle eines Streits müssen die Vorbehalte auf dem Lieferschein vermerkt und dem Spediteur per Einschreiben mit Rückschein – innerhalb von maximal 48 Stunden – bestätigt werden, und der Kunde muss SAM noch am selben Tag darüber informieren.

Unbeschadet der gegenüber dem Spediteur zu treffenden Maßnahmen müssen Reklamationen über offensichtliche Mängel oder über die Nichtübereinstimmung des gelieferten Produkts mit dem bestellten Produkt oder dem Versandschein innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Produkte schriftlich geltend gemacht werden.

Es obliegt dem Kunden, alle Belege für die Realität der festgestellten Mängel oder Anomalien vorzulegen. Er muss SAM alle Möglichkeiten einräumen, um diese Mängel festzustellen und Abhilfe zu schaffen. Er wird davon absehen, selbst einzugreifen oder Dritte zu diesem Zweck einzuschalten. Bei Produkten, die in verpackter Form verkauft werden, sind die Gewichte und Maße bei Abgang maßgebend für die gelieferten Mengen.

6. Rücksendungen

6.1. Modalitäten

Jede Rücksendung eines Produkts muss zwischen SAM und dem Kunden formell vereinbart werden. Jedes Produkt, das ohne diese Zustimmung zurückgesandt wird, wird zur Verfügung des Kunden gehalten und führt nicht zur Ausstellung einer Gutschrift. Die Kosten und Risiken der Rücksendung trägt stets der Kunde.

Nach Ablauf von 48 Stunden nach dem Lieferdatum werden keine Rückgabeanträge mehr angenommen.

Die zurückgesandten Waren werden mit einem Rücksendeschein versehen, der am Paket befestigt wird, und müssen sich in dem Zustand befinden, in dem SAM sie geliefert hat.

6.2. Folgen

Im Falle eines offensichtlichen Mangels oder einer Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte, die von SAM unter den oben genannten Bedingungen ordnungsgemäß festgestellt wurde, kann der Kunde nach Wahl von SAM einen kostenlosen Ersatz oder die Rückerstattung der Produkte erhalten, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung oder Schadensersatzes.

7. Speicherung

Die Lagerbedingungen des Kunden dürfen die Qualität des Materials nicht beeinträchtigen (Witterung, Hitze, Kälte usw.) oder eine Verformung der Teile verursachen.

8. Garantie

8.1. Ausmaß

Die Produkte sind garantiert frei von Material- und Herstellungsfehlern. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren, wobei diese Frist mit dem Lieferdatum beginnt. Der Mangel muss SAM innerhalb von drei (3) Tagen nach seiner Entdeckung per Einschreiben mit Rückschein zur Kenntnis gebracht werden.

Nach Ablauf dieser Frist sind die Ansprüche des Kunden im Rahmen dieser Garantie unzulässig.

Eingriffe im Rahmen der Garantie dürfen nicht dazu führen, dass die Garantiezeit verlängert wird. Die Garantie ist strikt auf den Ersatz der als fehlerhaft anerkannten Produkte nach Rücksendung der Produkte oder auf die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises beschränkt, ohne weitere Entschädigungen jeglicher Art.

Die einzige Verpflichtung von SAM im Rahmen dieser Garantie besteht darin, das Produkt oder das von SAM als fehlerhaft anerkannte Teil nach eigener Wahl kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren, es sei denn, diese Art der Entschädigung erweist sich als unmöglich oder unverhältnismäßig. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss jedes Produkt zunächst dem SAM-Kundendienst vorgelegt werden, dessen Zustimmung für einen Austausch erforderlich ist. Eventuelle Portokosten gehen zu Lasten des Kunden, der keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung hat, wenn die Ware aufgrund der Anwendung der Garantie stillgelegt wird.

8.2. Ausschlüsse

Jede Garantie ist ausgeschlossen, wenn die Produkte abgenutzt oder anormal verwendet werden, insbesondere bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, Beschädigung durch Unfälle, äußere Ereignisse, Zufall oder höhere Gewalt, Nachlässigkeit oder mangelnde Überwachung oder Wartung. Ebenso wenig sind Reklamationen zulässig, die sich auf Produkte beziehen, die nach der Lieferung umgebaut oder verändert wurden.

Der Kunde kann sich nicht auf den Garantieanspruch berufen, um seine Zahlungen auszusetzen oder aufzuschieben.

9. Preis

Die Preise sind Nettopreise ohne Steuern ab Werk. Eine portofreie Lieferung auf dem gesamten französischen Staatsgebiet – außer in den Überseegebieten – kann gewährt werden. Sie wird je nach Art des Produkts berechnet und richtet sich nach den geltenden Tarifen für das jeweilige Produkt.

Die Produkte werden zu den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisen geliefert, die in Euro ausgedrückt sind und die am Tag der Auftragserteilung geltende Mehrwertsteuer berücksichtigen; jede Änderung des Satzes kann sich auf den Preis der Produkte auswirken.

Für Bestellungen unter 15 Euro wird ein Pauschalbetrag von 35 Euro zur Deckung der Verwaltungskosten berechnet.

Jeder Rabatt oder Vorteil, den SAM dem Kunden anlässlich einer Bestellung gewährt, kann nicht als erworben angesehen werden und wird nicht automatisch für die nächste Bestellung gewährt.

10. Zahlung

10.1. Modalitäten

Für jede Lieferung wird eine Rechnung ausgestellt, die zum Zeitpunkt der Lieferung ausgehändigt wird.

Sofern nicht anders vereinbart, sind die Produkte bei Bestätigung des Kostenvoranschlags oder bei der Bestellung auf der Internetseite per Kreditkarte oder Banküberweisung, adressiert an den Geschäftssitz von SAM, in Euro zahlbar.

Im Falle einer aufgeschobenen Zahlung oder einer Zahlung auf Zeit gilt als Zahlung im Sinne dieses Artikels nicht die bloße Übergabe eines Zahlungsbelegs, die eine Zahlungsverpflichtung beinhaltet, sondern deren Begleichung zum vereinbarten Zeitpunkt.

10.2. Verspätung oder Fehler

Bei Zahlungsverzug kann SAM alle laufenden Bestellungen aussetzen, unbeschadet aller anderen Handlungsmöglichkeiten.

Alle Beträge, die nicht bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum bezahlt werden, führen ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum von Rechts wegen zur Anwendung von Strafgebühren in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes. Außerdem ist eine Pauschalentschädigung von 40 Euro für die Einziehungskosten zu zahlen.

Diese Strafen und Kosten werden auf einfache Aufforderung von SAM fällig, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Sollten die angefallenen Inkassokosten diese Pauschale übersteigen, behält sich SAM das Recht vor, bei entsprechender Begründung eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.

Im Falle einer Nichtzahlung, 48 Stunden nach einer erfolglosen Mahnung, wird der Verkauf von Rechts wegen beendet, wenn SAM es für richtig hält, und SAM kann in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Rückgabe der Produkte verlangen, unbeschadet aller anderen Schadensersatzansprüche. Die Auflösung trifft nicht nur die betreffende Bestellung, sondern auch alle früheren unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob sie bereits geliefert wurden oder sich in der Lieferung befinden und ob die Zahlung fällig ist oder nicht. Bei Zahlung per Wechsel wird die Nichtrückgabe des Wechsels als Annahmeverweigerung angesehen, die einer Nichtzahlung gleichkommt. Ebenso wird bei einer Ratenzahlung bei Nichtzahlung einer einzigen Rate die gesamte Schuld ohne Mahnung sofort fällig.

In allen vorgenannten Fällen werden die Beträge, die für weitere Lieferungen oder aus anderen Gründen geschuldet werden, sofort fällig, wenn SAM sich nicht für die Auflösung der entsprechenden Bestellungen entscheidet.

In keinem Fall dürfen Zahlungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SAM ausgesetzt oder verrechnet werden. Jede Teilzahlung wird zunächst auf den nicht privilegierten Teil der Forderung angerechnet und dann auf die Beträge, die am längsten fällig sind.

10.3. Anforderung von Sicherheiten oder Vergleich

SAM behält sich jederzeit das Recht vor, je nach Risiko eine Obergrenze für den Überziehungskredit eines jeden Kunden festzulegen und bestimmte Zahlungsfristen oder Sicherheiten zu verlangen.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich eine Änderung oder eine Abtretung, Vermietung, Verpfändung oder Einbringung seines Geschäftsbetriebs nachteilig auf die Kreditwürdigkeit des Kunden auswirkt.

11. Eigentumsvorbehalt

Gemäß Artikel 2367 des Bürgerlichen Gesetzbuches behält sich SAM ausdrücklich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Zinsen, Kosten und Nebenkosten vor. In diesem Zusammenhang stellt nicht jede Urkunde, die eine Verpflichtung zur Zahlung begründet, eine Zahlung im Sinne dieser Bestimmung dar. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Preis tatsächlich eingezogen wird.

Zahlt der Kunde die Produkte bei Fälligkeit nicht, so kann SAM ohne Verlust anderer Rechte die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückfordern. Darüber hinaus kann SAM einseitig und unverzüglich eine Bestandsaufnahme der vom Kunden gehaltenen unbezahlten Produkte veranlassen. Eine zuvor geleistete Anzahlung bleibt ihm als Strafklausel erhalten. Im Falle der Verarbeitung der Produkte überträgt der Kunde SAM bereits jetzt das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstandenen Gegenstand. Wird das Produkt mit anderen, SAM nicht gehörenden Produkten verarbeitet, steht SAM das Miteigentum an der so entstandenen Sache im Verhältnis zum Preis des verkauften Produkts zu.

Diese Klausel hindert den Kunden nicht daran, ab dem Zeitpunkt der Lieferung das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte sowie der Schäden, die sie gemäß Artikel 5.3 der vorliegenden Bedingungen verursachen könnten, auf den Kunden zu übertragen.

Diese Klausel gilt vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen, die im Land des Kunden gelten, der sich verpflichtet, SAM über jede gesetzliche Verpflichtung im Zusammenhang mit der Eigentumsvorbehaltsklausel zu informieren. Eine unterlassene Unterrichtung durch den Kunden berechtigt SAM zu Schadensersatzansprüchen.

12. Auflösende Klausel

Jede Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Kunden, jede Beeinträchtigung seiner Kreditwürdigkeit, jede Offenlegung einer Verpfändung seines gesamten Geschäftsvermögens kann einerseits den Verfall des Termins und die sofortige Fälligkeit der aus welchem Grund auch immer noch geschuldeten Beträge sowie die Aussetzung aller Lieferungen und andererseits die Auflösung aller laufenden Verkäufe zur Folge haben.

Die Auflösung erfolgt von Rechts wegen und ohne gerichtliche Formalitäten nach Ablauf eines Zeitraums von fünfzehn (15) Tagen ab dem Versand eines erfolglosen Einschreibens mit Rückschein, in dem die nicht erfüllte Verpflichtung angegeben wird.

Darüber hinaus kann SAM bereits gezahlte Beträge gemäß vorstehendem Artikel 10 sowie etwaige Schadensersatzansprüche, die dem Kunden als Wiedergutmachung für einen durch die Kündigung entstandenen Schaden zustehen könnten, einbehalten.

13. Geistiges Eigentum

Dem Kunden wird keine Übertragung des geistigen Eigentums eingeräumt. Alle Informationen dieser Art und insbesondere alle von SAM gegebenen Entwürfe, Studien, Pläne, Digitalisate bleiben ihr ausschließliches Eigentum.

Die Bezeichnungen SAM und SAM KIT, alle Wort- oder Bildmarken und ganz allgemein alle anderen Marken, Illustrationen, Bilder und Logotypen, die auf den Produkten, ihrem Zubehör und ihrer Verpackung erscheinen, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von SAM.

Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAM den Namen, das Logo, die Marken, die Handelsnamen, die Grafik, das Design, das Bild, die Patente, die Geschmacksmuster oder alle anderen Elemente, deren Rechte bei SAM liegen (zusammen die “Eigentumsrechte”), in irgendeiner seiner Anzeigen, Mitteilungen, Veröffentlichungen oder anderen Elemente für einen anderen Zweck als den, der für die Förderung und/oder Vermarktung der Produkte erforderlich ist, zu verwenden. Der Kunde darf keine SAM-Marke oder andere Marke entfernen, zu verdecken versuchen, verdecken oder verändern und keine Marke oder andere Marke auf den von SAM gelieferten Elementen, den Produkten oder der Verpackung hinzufügen. Weder der Kunde noch seine Vertreter werden Marken registrieren oder benutzen, die zu einer Verwechslungsgefahr mit den Eigentumsrechten von SAM führen können.

Generell ist jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Änderung oder Verwendung dieser Marken, Illustrationen, Bilder und Logotypen aus welchem Grund und auf welchem Träger auch immer ohne die ausdrückliche und vorherige Zustimmung von SAM strengstens untersagt. Dasselbe gilt für jede Kombination oder Verbindung mit anderen Marken, Symbolen, Logotypen und ganz allgemein mit allen Unterscheidungsmerkmalen, die dazu bestimmt sind, ein zusammengesetztes Logo zu bilden. Dasselbe gilt für alle Urheberrechte, Designs, Modelle und Patente, die Eigentum von SAM sind.

Der Kunde darf die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte von SAM nicht in irgendeiner Weise verletzen. In diesem Zusammenhang ist es ihm insbesondere untersagt, das Produkt oder wesentliche Teile dieses Produkts ohne die ausdrückliche und vorherige Zustimmung von SAM zu kopieren oder zu reproduzieren, und zwar unabhängig von dem verwendeten Verfahren, unbeschadet der Möglichkeit von SAM, seine Rechte auf geistiges und gewerbliches Eigentum geltend zu machen.

Alle Informationen zum geistigen Eigentum werden ohne Gewähr oder Haftung gegeben. SAM haftet nicht für die Nutzung dieser Informationen durch den Kunden.

Diese Informationen dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von SAM nicht an Dritte weitergegeben und/oder in irgendeiner Weise genutzt werden.

Der Kunde, der von einer Verletzung von Patenten, Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten im Besitz von SAM Kenntnis erlangt, verpflichtet sich, SAM unverzüglich in jeder Form darüber zu informieren.

14. Schutz der persönlichen Daten

In Anwendung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass die vom Kunden angeforderten namentlichen Daten für die Bearbeitung seiner Bestellung und insbesondere für die Erstellung von Rechnungen erforderlich sind.

Diese Daten können an eventuelle Partner von SAM weitergegeben werden, die mit der Ausführung, Bearbeitung, Verwaltung und Bezahlung von Bestellungen beauftragt sind.

Die Verarbeitung von Informationen, die über die Website (https://sam-kit.fr/) mitgeteilt werden, entspricht den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten, da das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet.

Der Kunde hat gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften das Recht auf ständigen Zugang, Änderung, Berichtigung, Widerspruch, Übertragbarkeit und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten.

Dieses Recht kann unter den Bedingungen und nach den Modalitäten ausgeübt werden, die auf der Website (https://sam-kit.fr/) festgelegt sind.

15. Höhere Gewalt

SAM kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer seiner in diesen AGB beschriebenen Pflichten aus einem Fall höherer Gewalt im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches resultiert. In diesem Zusammenhang versteht man unter höherer Gewalt jedes von außen kommende, unvorhersehbare und unwiderstehliche Ereignis im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Streiks, soziale Unruhen, Rohstoff- und Energiemangel, Naturkatastrophen, Staatsgewalt, Unfälle, Verspätungen oder andere Transportprobleme.

Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über das Eintreten oder die Beendigung des Ereignisses oder Umstands, das bzw. der die Einstufung als höhere Gewalt erfüllt, zu unterrichten. Im Falle des Eintretens solcher Ereignisse werden sich die Parteien in gutem Glauben bemühen, alle vernünftigerweise möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Erfüllung dieser Bestellung fortzusetzen.

Höhere Gewalt berechtigt SAM, laufende Bestellungen zu stornieren, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht, abgesehen von der Rückerstattung einer eventuell vom Kunden bereits geleisteten Anzahlung.

16. Inkrafttreten und Dauer

Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kaufvertrag gemäß Artikel 2 als zustande gekommen gilt.

Der Vertrag wird für die Dauer geschlossen, die für die Lieferung der Waren und Dienstleistungen erforderlich ist, bis zum Erlöschen der vom Verkäufer geschuldeten Garantien und Verpflichtungen, mit Ausnahme der in Artikel 13 vorgesehenen Bestimmungen, die fortbestehen, solange SAM Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum an den Bezeichnungen SAM und SAM KIT, den Produkten, ihrem Zubehör und ihrer Verpackung behält.

17. Sprache des Vertrags

Dieser Vertrag ist in französischer Sprache abgefasst. Im Falle einer Übersetzung in eine oder mehrere Sprachen ist im Streitfall nur der französische Text maßgebend.

18. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB sowie die von ihnen geregelten Verkäufe unterliegen den Bestimmungen des französischen Rechts unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens vom 11. April 1980.

Im Falle einer Streitigkeit über die Auslegung oder Durchführung ihrer Vereinbarungen werden die Parteien vor der Einleitung eines Rechtsstreits eine gütliche Einigung anstreben und sich zu diesem Zweck alle notwendigen Informationen übermitteln.

Wird innerhalb einer Frist von maximal einem Monat keine gütliche Einigung erzielt, sind im Falle von Streitigkeiten jeglicher Art oder Anfechtungen in Bezug auf die Entstehung oder Ausführung der Bestellung ausschließlich die Gerichte von Le Mans zuständig.

Außerhalb Frankreichs wird der Streitfall gemäß der Mediationsordnung des CMAP (Centre de Médiation et d’Arbitrage de Paris) bei der Industrie- und Handelskammer von Paris, der die Parteien zustimmen, vermittelt.

Sollte die Vermittlung innerhalb einer Frist von drei Monaten, die einmal verlängert werden kann, scheitern, wird die fleißigste der Parteien das Handelsgericht von Le Mans anrufen, das auch im Falle einer einstweiligen Verfügung, eines Zwischenantrags oder einer Vielzahl von Beklagten oder eines Garantieanspruchs allein zuständig ist, und zwar unabhängig von der Zahlungsart und den Zahlungsmodalitäten, ohne dass die Gerichtsstandsklauseln, die in den Dokumenten der Kunden bestehen können, der Anwendung dieser Klausel entgegenstehen können.