Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Wirksamkeit

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden gemäß Artikel L. 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs die einzige Grundlage für die geschäftlichen Verhandlungen zwischen den Parteien. Sie werden systematisch und vorab von der SARL SAM (im Folgenden „SAM“) jedem Käufer (im Folgenden „Kunde“) auf dessen Anfrage hin mitgeteilt, damit dieser eine Bestellung aufgeben kann.

Die Tatsache, dass SAM zu einem bestimmten Zeitpunkt keine der vorliegenden AGB geltend macht, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser Bedingungen ausgelegt werden.

Die AGB gelten am Tag der Bestellung für den Verkauf von Produkten jeglicher Art (im Folgenden „Produkt“).

Die aufgegebene Bestellung impliziert die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu den AGB von SAM. Der Kunde verzichtet auf alle Bedingungen, die er festgelegt hat und die von SAM nicht akzeptiert wurden, insbesondere auf die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart und/oder von SAM ordnungsgemäß akzeptiert, dienen die Angaben in den technischen Datenblättern, Gebrauchsanweisungen und Preisangeboten enthaltenen Angaben dienen lediglich der Information und können bis zur Lieferung jederzeit aufgrund veränderter wirtschaftlicher und/oder technischer Bedingungen geändert werden, insbesondere im Falle einer Erhöhung der Arbeitskosten, der Energiepreise oder der Einkaufspreise für Rohstoffe.

2. Bestellungen

Um gültig zu sein, muss die Bestellung auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten SAM-Bestellformular erfolgen, auf dem insbesondere die Menge, die Marke, der Typ, die Referenznummern der Produkte sowie der vereinbarte Preis, die Zahlungsbedingungen, der Ort und das Datum der Lieferung oder Abholung angegeben sind.

Die Bestellung umfasst genau und ausschließlich die in der Auftragsbestätigung angegebenen Produkte.

Jede Bestellung ist erst nach Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden und nach Bestätigung des Auftragseingangs durch SAM gültig und der Kaufvertrag kommt erst dann zustande. Diese Annahme kann jedoch auch durch den Versand der Produkte an den Kunden erfolgen.

Bestellungen sind, selbst wenn sie über Vertreter oder Mitarbeiter von SAM aufgegeben werden, erst dann endgültig, wenn sie von SAM per E-Mail bestätigt wurden.

Im Falle einer Verknappung wird SAM die Bestellungen in der Reihenfolge ihres Eingangs und im Rahmen der Verfügbarkeit bearbeiten.

Der Gewinn aus der Bestellung ist persönlich für den Kunden bestimmt und kann ohne Zustimmung von SAM nicht abgetreten werden.

3. Änderung der Bestellung

SAM übernimmt keine Garantie hinsichtlich des vertraglichen oder gesetzlichen Widerrufsrechts. Eine angenommene Bestellung kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAM nicht storniert oder geändert werden. Im Falle der Annahme der Stornierung behält sich SAM das Recht vor, dem Kunden die entstandenen Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen.

Jede vom Kunden gewünschte Änderung oder Stornierung einer Bestellung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie vor dem Versand der Produkte schriftlich eingegangen ist und von SAM genehmigt wurde. Wenn SAM die Änderung oder Stornierung nicht akzeptiert, werden die geleisteten Anzahlungen nicht zurückerstattet.

Bis zur Lieferung behält sich SAM das Recht vor, jederzeit Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, die es für sinnvoll hält, und die in seinen Prospekten oder Katalogen dargestellten Modelle ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

4. Lieferung

4.1. Modalitäten

Die Lieferung erfolgt gemäß der Bestellung durch Übergabe an einen von SAM ausgewählten Spediteur oder Frachtführer.

Für Exporte werden die Incoterms von SAM je nach Bestimmungsland festgelegt, ausgehend von „SARL SAM –22 Route des Bois – 72230 Moncé en Belin”, Incoterms ICC 2020.

Der Kunde ist insbesondere für die Zollformalitäten und die eventuelle Entrichtung von Zöllen und sonstigen Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr der Produkte in sein Hoheitsgebiet verantwortlich.

4.2. Fristen

Die Lieferungen erfolgen nur nach Verfügbarkeit und in der Reihenfolge der eingegangenen Bestellungen. SAM ist berechtigt, Gesamt- oder Teillieferungen vorzunehmen.

Die Lieferfristen werden so genau wie möglich angegeben, hängen jedoch von den Beschaffungsmöglichkeiten und der Verfügbarkeit bei SAM ab.

Überschreitungen der Lieferfrist können keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Einbehalt begründen. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als 60 Werktagen kann der Kunde die Bestellung erst nach einer Mahnung per Einschreiben mit Rückschein stornieren.

4.3. Risiken

Der Kunde trägt die Risiken, auch bei vereinbartem frachtfreiem Verkauf, ab Versand aus den Lagern von SAM.

Die Produkte werden versandkostenfrei geliefert und reisen auf Risiko und Gefahr des Kunden, unabhängig von der Art des Transports oder den Zahlungsmodalitäten für die Transportkosten. Im Falle von Beschädigungen, Verlust oder Fehlmengen obliegt es dem Kunden, alle Vorbehalte anzumelden oder alle Rechtsmittel gegenüber den verantwortlichen Transportunternehmen einzulegen.

5. Abnahme

Bei Erhalt der Ware muss der Kunde die Mengen und den Zustand der Pakete überprüfen. Im Falle einer Beanstandung müssen die Vorbehalte auf dem Lieferschein vermerkt und dem Spediteur per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von maximal 48 Stunden bestätigt werden. Der Kunde muss SAM noch am selben Tag darüber informieren.

Unbeschadet der gegenüber dem Spediteur zu treffenden Maßnahmen müssen Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel oder Nichtübereinstimmung des gelieferten Produkts mit dem bestellten Produkt oder dem Lieferschein innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Produkte schriftlich geltend gemacht werden.

Es obliegt dem Kunden, alle Nachweise für die tatsächlichen Mängel oder Anomalien zu erbringen. Er muss SAM alle Möglichkeiten einräumen, diese Mängel festzustellen und zu beheben. Er darf zu diesem Zweck weder selbst eingreifen noch Dritte hinzuziehen. Bei verpackten Produkten sind die Gewichte und Maße bei Versand maßgeblich für die gelieferten Mengen.

6. Rücksendungen

6.1. Modalitäten

Jede Rücksendung eines Produkts muss Gegenstand einer formellen Vereinbarung zwischen SAM und dem Kunden sein. Jedes ohne diese Vereinbarung zurückgesandte Produkt wird dem Kunden zur Verfügung gestellt und führt nicht zur Ausstellung einer Gutschrift. Die Kosten und Risiken der Rücksendung gehen stets zu Lasten des Kunden.

Rücksendungen werden nach Ablauf einer Frist von 48 Stunden nach dem Lieferdatum nicht mehr angenommen.

Die zurückgesandten Waren müssen mit einem Rücksendeschein versehen sein, der auf dem Paket anzubringen ist, und sich in dem Zustand befinden, in dem SAM sie geliefert hat.

6.2. Folgen

Bei offensichtlichen Mängeln oder Nichtkonformität der gelieferten Produkte, die von SAM gemäß den oben genannten Bedingungen ordnungsgemäß festgestellt wurden, hat der Kunde Anspruch auf kostenlosen Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises nach Wahl von SAM, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung oder Schadensersatzansprüche.

7. Lagerung

Die Lagerbedingungen beim Kunden dürfen weder die Qualität des Materials beeinträchtigen (Witterungseinflüsse, Hitze, Kälte usw.) noch zu einer Verformung der Teile führen.

8. Garantie

8.1. Umfang

Die Produkte unterliegen einer Garantie gegen Material- und Herstellungsfehler. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Lieferdatum. Der Mangel muss SAM innerhalb von drei (3) Tagen nach seiner Feststellung per Einschreiben mit Rückschein gemeldet werden.

Nach Ablauf dieser Frist sind Reklamationen des Kunden im Rahmen dieser Garantie unzulässig.

Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist. Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf den Ersatz der nach Rücksendung der Produkte als defekt anerkannten Produkte oder auf die Erstattung des Kaufpreises, ohne jegliche weitere Entschädigung.

Im Rahmen dieser Garantie besteht die einzige Verpflichtung von SAM darin, nach eigenem Ermessen das Produkt oder das von ihr als defekt anerkannte Teil kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren, es sei denn, diese Art der Entschädigung erweist sich als unmöglich oder unverhältnismäßig. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss jedes Produkt zuvor dem Kundendienst von SAM vorgelegt werden, dessen Zustimmung für jeden Austausch unerlässlich ist. Eventuell anfallende Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden, der keinen Anspruch auf Entschädigung hat, wenn das Produkt aufgrund der Anwendung der Garantie außer Betrieb ist.

8.2. Ausschlüsse

Jegliche Garantie ist ausgeschlossen im Falle von Verschleiß oder unsachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, Beschädigung durch Unfälle, äußere Einflüsse, Zufälle oder höhere Gewalt, Fahrlässigkeit oder mangelnde Überwachung oder Wartung. Ebenso sind Reklamationen in Bezug auf Produkte, die nach der Lieferung verändert oder modifiziert wurden, unzulässig.

Der Kunde kann sich nicht auf die Gewährleistung berufen, um seine Zahlungen auszusetzen oder aufzuschieben.

9. Preis

Die Preise verstehen sich netto ohne Steuern ab Werk. Für das gesamte französische Staatsgebiet – außer den Überseegebieten – kann ein portofreier Versand gewährt werden. Dieser wird je nach Art des Produkts berechnet und richtet sich nach den für jedes Produkt geltenden Tarifen.

Die Produkte werden zu den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisen geliefert, die in Euro angegeben sind und die am Tag der Bestellung geltende Mehrwertsteuer berücksichtigen; jede Änderung des Steuersatzes kann sich auf den Preis der Produkte auswirken.

Für jede Bestellung mit einem Wert unter 15 Euro wird eine Pauschale von 35 Euro zur Deckung der Verwaltungskosten berechnet.

Jeder Rabatt oder Vorteil, den SAM dem Kunden bei einer Bestellung gewährt, kann nicht als selbstverständlich angesehen werden und wird nicht automatisch bei der nächsten Bestellung gewährt.

10. Bezahlung

10.1. Modalitäten

Für jede Lieferung wird eine Rechnung ausgestellt und zum Zeitpunkt der Lieferung ausgehändigt.

Sofern nicht anders vereinbart, sind die Produkte bei Bestätigung des Kostenvoranschlags oder bei der Bestellung auf der Website in Euro per Kreditkarte oder Banküberweisung an den Firmensitz von SAM zu bezahlen.

Bei aufgeschobener oder terminierter Zahlung gilt nicht die bloße Übergabe eines Zahlungsdokuments, das eine Zahlungsverpflichtung beinhaltet, als Zahlung im Sinne dieses Artikels, sondern deren Begleichung zum vereinbarten Fälligkeitstermin.

10.2. Verzögerung oder Mangel

Bei Zahlungsverzug kann SAM alle laufenden Bestellungen aussetzen, unbeschadet weiterer Maßnahmen.

Jeder Betrag, der bei Fälligkeit nicht bezahlt wurde, führt automatisch ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum zur Anwendung von Strafen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes. Eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40 Euro ist ebenfalls für die Inkassokosten zu zahlen.

Diese Strafen und Kosten werden auf einfache Aufforderung von SAM fällig, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Falls die entstandenen Inkassokosten diese Pauschale übersteigen, behält sich SAM das Recht vor, nach Vorlage eines Nachweises eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug wird der Verkauf 48 Stunden nach erfolgloser Mahnung von Rechts wegen gekündigt, wenn SAM dies für angemessen hält, und SAM kann im Eilverfahren die Rückgabe der Produkte verlangen, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche. Die Auflösung betrifft nicht nur die betreffende Bestellung, sondern auch alle früheren unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob sie bereits geliefert wurden oder sich in der Lieferung befinden und ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht. Bei Zahlung per Handelswechsel gilt die Nichtrückgabe des Wechsels als Verweigerung der Annahme, die mit einem Zahlungsausfall gleichgesetzt wird. Ebenso führt bei Ratenzahlung die Nichtzahlung einer einzigen Rate zur sofortigen Fälligkeit der gesamten Schuld, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.

In allen vorgenannten Fällen werden die für andere Lieferungen oder aus anderen Gründen fälligen Beträge sofort fällig, wenn SAM sich nicht für die Stornierung der entsprechenden Bestellungen entscheidet.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAM dürfen Zahlungen unter keinen Umständen ausgesetzt oder mit anderen Forderungen verrechnet werden. Teilzahlungen werden zunächst auf den nicht bevorrechtigten Teil der Forderung und anschließend auf die ältesten Forderungen angerechnet.

10.3. Forderung nach Sicherheiten oder Zahlung

SAM behält sich das Recht vor, jederzeit entsprechend den bestehenden Risiken eine Obergrenze für den Überziehungskredit jedes Kunden festzulegen und bestimmte Zahlungsfristen oder Sicherheiten zu verlangen.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Änderung, Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder Einbringung seines Geschäftsbetriebs sich nachteilig auf die Bonität des Kunden auswirkt.

11. Eigentumsvorbehalt

Gemäß Artikel 2367 des Bürgerlichen Gesetzbuches behält sich SAM ausdrücklich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Verkaufspreises sowie der Zinsen, Kosten und Nebenkosten vor. In diesem Zusammenhang stellt ein Titel, der eine Zahlungsverpflichtung begründet, keine Zahlung im Sinne dieser Bestimmung dar. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Preis tatsächlich eingegangen ist.

Bei Nichtzahlung der Produkte durch den Kunden zum Fälligkeitstermin hat SAM die Möglichkeit, ohne weitere Rechte zu verlieren, die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden zurückzufordern. Darüber hinaus kann SAM einseitig und unverzüglich ein Inventar der unbezahlten Produkte, die sich im Besitz des Kunden befinden, erstellen lassen. Alle zuvor geleisteten Anzahlungen verbleiben als Vertragsstrafe bei SAM. Im Falle einer Verarbeitung der Produkte tritt der Kunde bereits jetzt das Eigentum an dem aus dieser Verarbeitung hervorgegangenen Gegenstand an SAM ab. Wurde das Produkt mit anderen Produkten verarbeitet, die nicht SAM gehören, hat SAM einen Anspruch auf Miteigentum an dem so entstandenen Gegenstand im Verhältnis zum Preis des verkauften Produkts.

Diese Klausel steht der Übertragung des Risikos des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte sowie der Schäden, die sie gemäß Artikel 5.3 der vorliegenden Bedingungen verursachen könnten, auf den Kunden ab dem Zeitpunkt der Lieferung nicht entgegen.

Die vorliegende Klausel gilt vorbehaltlich der im Land des Kunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, SAM über alle gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Information, hat SAM Anspruch auf Schadenersatz.

12. Auflösungsklausel

Jede Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Kunden, jede Beeinträchtigung seiner Zahlungsfähigkeit, jede Offenlegung einer Verpfändung seines gesamten Geschäftsvermögens kann einerseits zum Verfall der Zahlungsfrist und zur sofortigen Fälligkeit aller noch ausstehenden Beträge sowie zur Aussetzung aller Lieferungen und andererseits zur Auflösung aller laufenden Verkäufe führen.

Die Auflösung erfolgt automatisch und ohne gerichtliche Formalitäten nach Ablauf einer Frist von fünfzehn (15) Tagen ab Versand eines Einschreibens mit Rückschein, das ohne Wirkung geblieben ist und in dem die nicht erfüllte Verpflichtung angegeben ist.

Darüber hinaus kann SAM die bereits gemäß Artikel 10 oben gezahlten Beträge sowie eventuelle Schadensersatzzahlungen einbehalten, die der Kunde zur Wiedergutmachung aller durch die Kündigung entstandenen Schäden zu leisten hat.

13. Geistiges Eigentum

Dem Kunden wird kein geistiges Eigentum übertragen. Alle Informationen dieser Art, insbesondere alle von SAM bereitgestellten Projekte, Studien, Pläne und Digitalisierungen, bleiben dessen ausschließliches Eigentum.

Die Bezeichnungen SAM und SAM KIT, alle Wort- oder Bildmarken und ganz allgemein alle anderen Marken, Illustrationen, Bilder und Logos, die auf den Produkten, ihrem Zubehör und ihrer Verpackung erscheinen, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von SAM.

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Namen, das Logo, die Marken, Handelsnamen, Grafikcharta, das Design, das Bild, die Patente, die Zeichnungen oder Modelle oder alle anderen Elemente, deren Rechte SAM gehören (zusammen die „Eigentumsrechte“), in seinen Werbeanzeigen, Mitteilungen, Veröffentlichungen oder anderen Elementen für andere Zwecke als die für die Werbung und/oder Vermarktung der Produkte erforderlichen verwenden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SAM einzuholen. Der Kunde darf keine Marken von SAM oder andere Marken entfernen, zu verbergen, zu beschädigen, zu verdecken oder zu verändern und keine Marken oder andere Zeichen auf den von SAM gelieferten Elementen, den Produkten oder den Verpackungen anbringen. Weder der Kunde noch seine Beauftragten dürfen Marken registrieren oder verwenden, die zu Verwechslungen mit den Eigentumsrechten von SAM führen könnten.

Generell ist jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Änderung oder Verwendung dieser Marken, Illustrationen, Bilder und Logos, aus welchem Grund und auf welchem Träger auch immer, ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von SAM strengstens untersagt. Das Gleiche gilt für jede Kombination oder Verbindung mit anderen Marken, Symbolen, Logos und ganz allgemein allen Unterscheidungsmerkmalen, die zur Bildung eines zusammengesetzten Logos bestimmt sind. Das Gleiche gilt für alle Urheberrechte, Zeichnungen, Modelle und Patente, die Eigentum von SAM sind.

Der Kunde verpflichtet sich, die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte von SAM in keiner Weise zu verletzen. In diesem Zusammenhang verpflichtet er sich insbesondere, das Produkt oder wesentliche Teile davon ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von SAM nicht zu kopieren oder zu reproduzieren, unabhängig vom verwendeten Verfahren, unbeschadet der Ausübung der geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte durch SAM.

Alle Informationen zum geistigen Eigentum werden ohne Gewähr und Haftung bereitgestellt. SAM haftet nicht für die Verwendung dieser Informationen durch den Kunden.

Diese Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SAM nicht an Dritte weitergegeben und/oder in irgendeiner Weise verwendet werden.

Der Kunde, der Kenntnis von einer Verletzung der Patente, Marken und sonstigen geistigen Eigentumsrechte von SAM erhält, verpflichtet sich, SAM unverzüglich auf jeglichem Wege darüber zu informieren.

14. Schutz personenbezogener Daten

In Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass die vom Kunden angeforderten personenbezogenen Daten insbesondere für die Bearbeitung seiner Bestellung und die Erstellung von Rechnungen erforderlich sind.

Diese Daten können an eventuelle Partner von SAM weitergegeben werden, die mit der Ausführung, Bearbeitung, Verwaltung und Bezahlung der Bestellungen beauftragt sind.

Die Verarbeitung der über die Website (https://sam-kit.fr/) übermittelten Informationen entspricht den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet.

Der Kunde hat gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften ein dauerhaftes Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung, Widerspruch, Übertragbarkeit und Einschränkung der Verarbeitung der ihn betreffenden Daten.

Dieses Recht kann unter den auf der Website (https://sam-kit.fr/) festgelegten Bedingungen und Modalitäten ausgeübt werden.

15. Höhere Gewalt

SAM kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer seiner in den vorliegenden AGB beschriebenen Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt versteht man in diesem Zusammenhang jedes äußere, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignis im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dazu zählen insbesondere, ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, Streiks, soziale Unruhen, Rohstoff- oder Energieknappheit, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen, Unfälle, Verspätungen oder andere Transportprobleme.

Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über das Eintreten oder das Ende des Ereignisses oder Umstands, das bzw. der als höhere Gewalt einzustufen ist, zu informieren. Im Falle des Eintritts solcher Ereignisse bemühen sich die Parteien nach Treu und Glauben, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausführung des vorliegenden Auftrags fortzusetzen.

Fälle höherer Gewalt berechtigen SAM, laufende Bestellungen ohne Entschädigungsansprüche zu stornieren, abgesehen von der Rückerstattung einer eventuell bereits vom Kunden geleisteten Anzahlung.

16. Inkrafttreten und Dauer

Der vorliegende Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kaufvertrag gemäß Artikel 2 als abgeschlossen gilt.

Der Vertrag wird für die zur Lieferung der Waren und Dienstleistungen erforderliche Dauer geschlossen, bis zum Erlöschen der vom Verkäufer geschuldeten Garantien und Verpflichtungen, mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 13, die so lange gelten, wie SAM die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an den Bezeichnungen SAM und SAM KIT, den Produkten, ihrem Zubehör und ihrer Verpackung behält.

17. Vertragssprache

Der vorliegende Vertrag ist in französischer Sprache verfasst. Sollte er in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgebend.

18. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB sowie die Verkäufe, denen sie unterliegen, unterliegen den Bestimmungen des französischen Rechts unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens vom 11. April 1980.

Bei Streitigkeiten über die Auslegung oder Durchführung ihrer Vereinbarungen bemühen sich die Parteien vor Einleitung eines Rechtsstreits um eine gütliche Einigung und teilen sich zu diesem Zweck alle erforderlichen Informationen mit.

Kann keine gütliche Einigung innerhalb einer Frist von maximal einem Monat erzielt werden, sind für Streitigkeiten jeglicher Art oder Anfechtungen im Zusammenhang mit der Erstellung oder Ausführung der Bestellung ausschließlich die Gerichte von Le Mans zuständig.

Außerhalb Frankreichs wird die Streitigkeit gemäß der Mediationsordnung des CMAP (Centre de Médiation et d’Arbitrage de Paris) bei der Industrie- und Handelskammer Paris, der die Parteien beigetreten sind, einem Mediationsverfahren unterzogen.

Sollte die Mediation innerhalb einer Frist von drei Monaten, die einmal verlängert werden kann, scheitern, wird die zügigste der Parteien das Handelsgericht von Le Mans anrufen, das auch im Falle eines Eilverfahrens, einer Zwischenklage oder einer Mehrzahl von Beklagten oder einer Gewährleistungsklage allein zuständig ist, unabhängig von der Art und den Modalitäten der Zahlung, ohne dass die Gerichtsstandsklauseln, die möglicherweise in den Dokumenten der Kunden enthalten sind, die Anwendung dieser Klausel behindern können.

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