Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Wirksamkeit
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden gemäß Artikel L. 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs die alleinige Grundlage für die geschäftlichen Verhandlungen zwischen den Parteien. Sie werden von der SARL SAM (im Folgenden „SAM“) jedem Käufer (im Folgenden „Kunde“), der dies beantragt, systematisch und vorab zur Verfügung gestellt, damit dieser eine Bestellung aufgeben kann.
Die Tatsache, dass SAM zu einem bestimmten Zeitpunkt keine der vorliegenden AGB geltend macht, darf nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser Bedingungen ausgelegt werden.
Die AGB gelten ab dem Tag der Bestellung für den Verkauf von Produkten jeglicher Art (im Folgenden „Produkt“ genannt).
Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Kunde uneingeschränkt und vorbehaltlos mit den AGB von SAM einverstanden; er verzichtet auf alle von ihm festgelegten Bedingungen, die von SAM nicht akzeptiert wurden, insbesondere auf die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden.
Sofern nicht anders vereinbart und/oder schriftlich festgelegt und von SAM ordnungsgemäß akzeptiert, dienen die Angaben in den technischen Datenblättern, Anleitungen und Preisangebote dienen lediglich als Richtwerte; diese können bis zur Lieferung jederzeit aufgrund veränderter wirtschaftlicher und/oder technischer Bedingungen geändert werden, insbesondere im Falle eines Anstiegs der Arbeits-, Energie- oder Rohstoffkosten.
2. Bestellungen
Um gültig zu sein, muss die Bestellung auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten SAM-Bestellformular erfolgen, auf dem insbesondere die Menge, die Marke, der Typ und die Artikelnummern der Produkte sowie der vereinbarte Preis, die Zahlungsbedingungen, der Ort und das Datum der Lieferung oder Abholung angegeben sein müssen.
Die Bestellung umfasst genau und ausschließlich die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Produkte.
Eine Bestellung gilt erst dann als gültig und der Kaufvertrag erst dann als zustande gekommen, wenn der Kunde den Kostenvoranschlag angenommen hat und SAM den Auftrag bestätigt hat. Diese Annahme kann jedoch auch durch den Versand der Produkte an den Kunden erfolgen.
Bestellungen gelten erst dann als verbindlich – auch wenn sie über Vertreter oder Mitarbeiter von SAM aufgegeben wurden –, wenn sie von SAM per E-Mail bestätigt wurden.
Im Falle einer Lieferengpass wird SAM die Bestellungen in der Reihenfolge ihres Eingangs und im Rahmen der verfügbaren Bestände bearbeiten.
Der Anspruch auf die Bestellung steht dem Kunden persönlich zu und darf ohne Zustimmung von SAM nicht abgetreten werden.
3. Änderung der Bestellung
SAM übernimmt keine Gewähr hinsichtlich des vertraglichen oder gesetzlichen Widerrufsrechts. Eine angenommene Bestellung kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SAM nicht storniert oder geändert werden. Im Falle einer Zustimmung zur Stornierung behält sich SAM das Recht vor, dem Kunden die entstandenen Kosten und Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Jede vom Kunden beantragte Änderung oder Stornierung einer Bestellung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie vor dem Versand der Produkte schriftlich eingegangen ist und der Zustimmung von SAM unterliegt. Wenn SAM der Änderung oder Stornierung nicht zustimmt, werden bereits geleistete Anzahlungen nicht zurückerstattet.
SAM behält sich das Recht vor, bis zum Zeitpunkt der Lieferung jederzeit alle Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen, die es für sinnvoll hält, und die in seinen Prospekten oder Katalogen dargestellten Modelle ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
4. Lieferung
4.1. Modalitäten
Die Lieferung erfolgt gemäß der Bestellung durch Übergabe an einen von SAM ausgewählten Spediteur oder Frachtführer.
Bei Exporten wird der Incoterms-Begriff von SAM je nach Bestimmungsland ab „SARL SAM – 22 Route des Bois – 72230 Moncé en Belin“ gemäß den Incoterms ICC 2020 festgelegt.
Der Kunde ist insbesondere für die Zollformalitäten sowie für die eventuelle Entrichtung von Zöllen und sonstigen Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhr der Produkte in sein Hoheitsgebiet verantwortlich.
4.2. Fristen
Lieferungen erfolgen ausschließlich nach Verfügbarkeit und in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen. SAM ist berechtigt, Gesamt- oder Teillieferungen vorzunehmen.
Die Lieferfristen werden so genau wie möglich angegeben, hängen jedoch von den Beschaffungsmöglichkeiten und der Verfügbarkeit bei SAM ab.
Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Einbehaltungen. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als 60 Werktagen kann die Bestellung vom Kunden erst nach einer Mahnung per Einschreiben mit Rückschein storniert werden.
4.3. Risiken
Der Kunde trägt die Risiken – auch bei vereinbarter Lieferung frei Haus – ab dem Versand aus den Lagern von SAM.
Die Waren werden versandkostenfrei geliefert und reisen auf Gefahr des Kunden, unabhängig von der Art des Transports oder den Zahlungsmodalitäten für die Transportkosten. Im Falle von Beschädigungen, Verlust oder Fehlmengen obliegt es dem Kunden, alle Vorbehalte anzumelden oder alle Regressansprüche gegenüber den zuständigen Transportunternehmen geltend zu machen.
5. Abnahme
Bei Erhalt der Ware hat der Kunde die Mengen und den Zustand der Pakete zu überprüfen. Im Streitfall sind die Vorbehalte auf dem Lieferschein zu vermerken und dem Spediteur per Einschreiben mit Rückschein – spätestens innerhalb von 48 Stunden – zu bestätigen; außerdem hat der Kunde SAM noch am selben Tag darüber zu informieren.
Unbeschadet der gegenüber dem Spediteur zu treffenden Maßnahmen müssen Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel oder wegen Nichtübereinstimmung des gelieferten Produkts mit dem bestellten Produkt oder dem Lieferschein innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Produkte schriftlich geltend gemacht werden.
Es obliegt dem Kunden, den tatsächlichen Vorliegen der festgestellten Mängel oder Unregelmäßigkeiten nachzuweisen. Er hat SAM alle erforderlichen Erleichterungen zu gewähren, damit diese Mängel festgestellt und behoben werden können. Er darf zu diesem Zweck weder selbst tätig werden noch einen Dritten damit beauftragen. Bei verpackten Produkten gelten die Gewichte und Maße bei Versand als Maßstab für die gelieferten Mengen.
6. Rücksendungen
6.1. Modalitäten
Jede Rücksendung eines Produkts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen SAM und dem Kunden. Ohne diese Vereinbarung zurückgesandte Produkte werden dem Kunden zur Verfügung gestellt und führen nicht zur Ausstellung einer Gutschrift. Die Kosten und Risiken der Rücksendung gehen stets zu Lasten des Kunden.
Rücksendungsanträge werden nach Ablauf einer Frist von 48 Stunden ab dem Lieferdatum nicht mehr akzeptiert.
Den zurückgesandten Waren muss ein Rücksendeschein beiliegen, der am Paket anzubringen ist, und sie müssen sich in dem Zustand befinden, in dem SAM sie geliefert hat.
6.2. Folgen
Im Falle eines offensichtlichen Mangels oder einer Nichtkonformität der gelieferten Produkte, die von SAM gemäß den oben genannten Bedingungen ordnungsgemäß festgestellt wurden, hat der Kunde Anspruch auf einen kostenlosen Ersatz oder die Rückerstattung des Kaufpreises der Produkte nach Wahl von SAM, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung oder Schadensersatzansprüche.
7. Lagerung
Die Lagerbedingungen des Kunden dürfen weder die Qualität des Materials beeinträchtigen (Witterungseinflüsse, Hitze, Kälte usw.) noch zu einer Verformung der Teile führen.
8. Garantie
8.1. Geltungsbereich
Für die Produkte gilt eine Garantie gegen Material- und Herstellungsfehler. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren, gerechnet ab dem Lieferdatum. Der Mangel muss SAM innerhalb von drei (3) Tagen nach seiner Feststellung per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden.
Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche des Kunden im Rahmen dieser Garantie ausgeschlossen.
Maßnahmen im Rahmen der Garantie haben keine Verlängerung der Garantiedauer zur Folge. Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf den Austausch der als fehlerhaft anerkannten Produkte nach Rücksendung der Produkte oder auf die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises, ohne jegliche weitere Entschädigung jeglicher Art.
Im Rahmen dieser Garantie besteht die einzige Verpflichtung von SAM darin, nach eigenem Ermessen das Produkt oder das von SAM als defekt anerkannte Teil kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren, es sei denn, diese Art der Abhilfe erweist sich als unmöglich oder unverhältnismäßig. Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss jedes Produkt zuvor dem Kundendienst von SAM vorgelegt werden, dessen Zustimmung für jeden Austausch unerlässlich ist. Etwaige Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden, der im Falle einer Nutzungsunfähigkeit der Ware aufgrund der Inanspruchnahme der Garantie keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen kann.
8.2. Ausschlüsse
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Verschleiß oder unsachgemäßer Nutzung der Produkte und insbesondere bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, bei Beschädigungen durch Unfälle, äußere Einflüsse, Zufall oder höhere Gewalt sowie bei Fahrlässigkeit oder mangelnder Überwachung oder Wartung. Ebenso sind Reklamationen bezüglich Produkten, die nach der Lieferung umgebaut oder verändert wurden, unzulässig.
Der Kunde kann sich nicht auf Gewährleistungsansprüche berufen, um seine Zahlungen auszusetzen oder aufzuschieben.
9. Preis
Die Preise sind Nettopreise ab Werk ohne Mehrwertsteuer. Für das gesamte französische Festland – ausgenommen Überseegebiete (DOM-TOM) – kann eine kostenlose Lieferung gewährt werden. Diese wird je nach Art des Produkts berechnet und richtet sich nach den jeweils geltenden Tarifen für das jeweilige Produkt.
Die Produkte werden zu den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisen geliefert, die in Euro angegeben sind und die am Tag der Bestellung geltende Mehrwertsteuer berücksichtigen; etwaige Änderungen des Mehrwertsteuersatzes können sich auf den Preis der Produkte auswirken.
Für jede Bestellung mit einem Bestellwert unter 15 Euro wird eine Pauschale von 35 Euro zur Deckung der Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
Jeder Rabatt oder Vorteil, den SAM dem Kunden im Rahmen einer Bestellung gewährt, gilt nicht als selbstverständlich und wird bei der nächsten Bestellung nicht automatisch gewährt.
10. Bezahlung
10.1. Modalitäten
Für jede Lieferung wird eine Rechnung ausgestellt und zum Zeitpunkt der Lieferung ausgehändigt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Produkte bei Bestätigung des Kostenvoranschlags oder bei der Bestellung auf der Website in bar, per Kreditkarte oder per Banküberweisung in Euro an den Firmensitz von SAM zu bezahlen.
Im Falle einer aufgeschobenen oder ratenzweisen Zahlung gilt nicht die bloße Aushändigung eines Zahlungsbelegs, der eine Zahlungsverpflichtung beinhaltet, als Zahlung im Sinne dieses Artikels, sondern deren Begleichung zum vereinbarten Fälligkeitstermin.
10.2. Verzögerung oder Nichterfüllung
Bei Zahlungsverzug ist SAM berechtigt, alle laufenden Bestellungen auszusetzen, unbeschadet weiterer Rechtsmittel.
Für jeden Betrag, der nicht bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum beglichen wurde, fallen ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes an. Zudem ist eine Pauschalentschädigung in Höhe von 40 Euro für Inkassokosten zu zahlen.
Diese Strafgebühren und Kosten werden auf einfache Aufforderung von SAM fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Sollten die entstandenen Inkassokosten diesen Pauschalbetrag übersteigen, behält sich SAM das Recht vor, nach Nachweis eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug wird der Verkauf 48 Stunden nach einer erfolglos gebliebenen Mahnung von Rechts wegen gekündigt, sofern SAM dies für angemessen hält; SAM kann im Eilverfahren die Rückgabe der Produkte verlangen, unbeschadet etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche. Die Aufhebung betrifft nicht nur die betreffende Bestellung, sondern auch alle früheren unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob diese bereits geliefert wurden oder sich noch in der Lieferung befinden und ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht. Im Falle einer Zahlung per Wechsel gilt die Nichtrückgabe des Wechsels als Ablehnung der Annahme, die einem Zahlungsverzug gleichgestellt wird. Ebenso führt bei Ratenzahlung die Nichtzahlung einer einzigen Rate zur sofortigen Fälligkeit der gesamten Schuld, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
In allen vorgenannten Fällen werden die Beträge, die für andere Lieferungen oder aus einem sonstigen Grund fällig wären, sofort fällig, sofern SAM sich nicht für die Aufhebung der entsprechenden Bestellungen entscheidet.
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SAM dürfen Zahlungen unter keinen Umständen ausgesetzt oder mit anderen Forderungen verrechnet werden. Teilzahlungen werden zunächst auf den nicht bevorrechtigten Teil der Forderung und anschließend auf die am längsten fälligen Beträge angerechnet.
10.3. Forderung nach Sicherheiten oder Zahlung
SAM behält sich das Recht vor, jederzeit entsprechend den bestehenden Risiken eine Obergrenze für den Überziehungskredit jedes Kunden festzulegen und bestimmte Zahlungsfristen oder Sicherheiten zu verlangen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Änderung oder eine Veräußerung, Vermietung, Verpfändung oder Einbringung seines Geschäftsbetriebs sich nachteilig auf die Bonität des Kunden auswirkt.
11. Eigentumsvorbehalt
Gemäß § 2367 des Bürgerlichen Gesetzbuchs behält sich SAM ausdrücklich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie der Zinsen, Kosten und Nebenkosten vor. In diesem Zusammenhang gilt ein Zahlungsanspruch, der eine Zahlungsverpflichtung begründet, nicht als Zahlung im Sinne dieser Bestimmung. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Kaufpreis tatsächlich eingegangen ist.
Bei Nichtzahlung der Produkte durch den Kunden zum Fälligkeitstermin ist SAM berechtigt, ohne Verlust seiner sonstigen Rechte die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzufordern. Darüber hinaus kann SAM einseitig und unverzüglich eine Bestandsaufnahme der vom Kunden gehaltenen, noch nicht bezahlten Produkte vornehmen lassen. Zuvor geleistete Anzahlungen verbleiben als Vertragsstrafe bei SAM. Im Falle einer Verarbeitung der Produkte tritt der Kunde bereits jetzt das Eigentum an dem aus dieser Verarbeitung hervorgehenden Gegenstand an SAM ab. Wurde das Produkt mit anderen Produkten verarbeitet, die nicht SAM gehören, hat SAM Anspruch auf Miteigentum an dem so entstandenen Gegenstand im Verhältnis zum Preis des verkauften Produkts.
Diese Klausel steht dem Übergang der Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte sowie der Gefahr von Schäden, die diese gemäß Artikel 5.3 der vorliegenden Bedingungen verursachen könnten, auf den Kunden ab dem Zeitpunkt der Lieferung nicht entgegen.
Diese Klausel gilt vorbehaltlich der im Land des Kunden geltenden gesetzlichen Bestimmungen; der Kunde verpflichtet sich, SAM über alle gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Eigentumsvorbehaltsklausel zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Information, so hat SAM Anspruch auf Schadenersatz.
12. Auflösungsklausel
Jede Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Kunden, jede Beeinträchtigung seiner Zahlungsfähigkeit sowie jede Offenlegung einer Verpfändung seines gesamten Geschäftsbetriebs kann einerseits zum vorzeitigen Fälligkeitstermin und zur sofortigen Fälligkeit aller noch ausstehenden Beträge, gleich aus welchem Grund, sowie zur Aussetzung aller Lieferungen und andererseits zur Aufhebung aller laufenden Verkäufe führen.
Die Kündigung tritt von Rechts wegen und ohne gerichtliche Formalitäten nach Ablauf einer Frist von fünfzehn (15) Tagen ab dem Versand eines Einschreibens mit Rückschein in Kraft, das ohne Wirkung geblieben ist und in dem die nicht erfüllte Verpflichtung genau angegeben ist.
Darüber hinaus ist SAM berechtigt, die gemäß dem vorstehenden Artikel 10 bereits gezahlten Beträge sowie etwaige Schadensersatzansprüche einzubehalten, die der Kunde als Entschädigung für einen durch die Kündigung entstandenen Schaden zu leisten hat.
13. Geistiges Eigentum
Dem Kunden wird kein geistiges Eigentum übertragen. Sämtliche Informationen dieser Art, insbesondere alle von SAM bereitgestellten Entwürfe, Studien, Pläne und Digitalisierungen, verbleiben in dessen ausschließlichem Eigentum.
Die Bezeichnungen „SAM“ und „SAM KIT“, alle Wort- und Bildmarken sowie ganz allgemein alle anderen Marken, Illustrationen, Bilder und Logos, die auf den Produkten, deren Zubehör und deren Verpackungen abgebildet sind, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von SAM.
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Namen, das Logo, die Marken, die Handelsnamen, die grafischen Richtlinien, das Design, das Image, die Patente, die Geschmacksmuster oder sonstige Elemente, deren Rechte bei SAM liegen (zusammenfassend die „Eigentumsrechte“), in seinen Werbeanzeigen, Mitteilungen, Veröffentlichungen oder sonstigen Elementen für andere Zwecke als diejenigen zu verwenden, die für die Werbung und/oder den Vertrieb der Produkte erforderlich sind, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SAM. Der Kunde darf keine SAM-Marken oder sonstigen Marken entfernen, zu verbergen versuchen, beschädigen, überdecken oder verändern sowie keine Marken oder sonstigen Zeichen auf den von SAM gelieferten Elementen, den Produkten oder den Verpackungen anbringen. Weder der Kunde noch seine Beauftragten dürfen Marken eintragen oder verwenden, die zu Verwechslungen mit den Eigentumsrechten von SAM führen könnten.
Generell ist jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Änderung oder Nutzung dieser Marken, Illustrationen, Bilder und Logos, aus welchem Grund auch immer und auf welchem Träger auch immer, ohne die ausdrückliche und vorherige Zustimmung von SAM strengstens untersagt. Gleiches gilt für jede Kombination oder Verbindung mit anderen Marken, Symbolen, Logos und ganz allgemein allen Unterscheidungsmerkmalen, die dazu bestimmt sind, ein zusammengesetztes Logo zu bilden. Gleiches gilt für alle Urheberrechte, Geschmacksmuster und Patente, die Eigentum von SAM sind.
Dem Kunden ist es untersagt, die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte von SAM in irgendeiner Weise zu verletzen. In diesem Zusammenhang ist es ihm insbesondere untersagt, das Produkt oder wesentliche Teile dieses Produkts ohne die ausdrückliche und vorherige Zustimmung von SAM zu kopieren oder zu vervielfältigen, und zwar unabhängig vom verwendeten Verfahren, unbeschadet der Ausübung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum durch SAM.
Alle Angaben zum geistigen Eigentum erfolgen ohne Gewähr und ohne Haftung. SAM übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieser Informationen durch den Kunden.
Diese Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SAM nicht an Dritte weitergegeben und/oder in irgendeiner Weise genutzt werden.
Ein Kunde, der Kenntnis von einer Verletzung der Patente, Marken und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum von SAM erlangt, verpflichtet sich, SAM unverzüglich auf jeglichem Wege darüber zu informieren.
14. Schutz personenbezogener Daten
In Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass die vom Kunden angeforderten personenbezogenen Daten insbesondere für die Bearbeitung seiner Bestellung und die Erstellung von Rechnungen erforderlich sind.
Diese Daten können an eventuelle Partner von SAM weitergegeben werden, die mit der Ausführung, Bearbeitung, Verwaltung und Bezahlung der Bestellungen beauftragt sind.
Die Verarbeitung der über die Website (https://sam-kit.fr/) übermittelten Informationen entspricht den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten, wobei das verwendete Informationssystem einen optimalen Schutz dieser Daten gewährleistet.
Der Kunde hat gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften ein dauerhaftes Recht auf Auskunft, Änderung, Berichtigung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und Einschränkung der Verarbeitung in Bezug auf die ihn betreffenden Daten.
Dieses Recht kann unter den auf der Website (https://sam-kit.fr/) festgelegten Bedingungen und Modalitäten ausgeübt werden.
15. Höhere Gewalt
SAM haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer ihrer in diesen AGB beschriebenen Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt ist dabei jedes äußere, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignis im Sinne von Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verstehen. Dies gilt insbesondere – ohne dass diese Aufzählung Anspruch auf Vollständigkeit erhebt – für Streiks, soziale Unruhen, Rohstoff- oder Energieknappheit, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen, Unfälle, Verspätungen oder sonstige Transportprobleme.
Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über das Eintreten oder das Ende des Ereignisses oder des Umstands, der als höhere Gewalt einzustufen ist, zu informieren. Im Falle des Eintritts solcher Ereignisse werden sich die Parteien nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, alle vernünftigerweise möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Erfüllung des vorliegenden Auftrags fortzusetzen.
Fälle höherer Gewalt berechtigen SAM, laufende Bestellungen ohne Entschädigungsanspruch zu stornieren, abgesehen von der Rückerstattung einer etwaigen vom Kunden bereits geleisteten Anzahlung.
16. Inkrafttreten und Laufzeit
Der vorliegende Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kaufvertrag gemäß Artikel 2 als zustande gekommen gilt.
Der Vertrag wird für die zur Lieferung der Waren und Dienstleistungen erforderliche Dauer geschlossen, bis zum Erlöschen der vom Verkäufer geschuldeten Gewährleistungen und Verpflichtungen, mit Ausnahme der in Artikel 13 vorgesehenen Bestimmungen, die so lange bestehen bleiben, wie SAM die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum an den Bezeichnungen „SAM“ und „SAM KIT“, den Produkten, deren Zubehör und deren Verpackungen behält.
17. Vertragssprache
Der vorliegende Vertrag ist in französischer Sprache abgefasst. Sollte er in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden, ist im Streitfall ausschließlich der französische Text maßgebend.
18. Anwendbares Recht – Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB sowie die darin geregelten Verkäufe unterliegen den Bestimmungen des französischen Rechts unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens vom 11. April 1980.
Im Falle von Streitigkeiten bezüglich der Auslegung oder der Erfüllung ihrer Vereinbarungen bemühen sich die Parteien, vor Einleitung gerichtlicher Schritte eine gütliche Einigung zu erzielen, und übermitteln einander zu diesem Zweck alle erforderlichen Informationen.
Sollte eine gütliche Beilegung der Streitigkeit nicht innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat gelingen, sind im Falle von Streitigkeiten jeglicher Art oder von Anfechtungen im Zusammenhang mit dem Zustandekommen oder der Ausführung der Bestellung ausschließlich die Gerichte in Le Mans zuständig.
Außerhalb Frankreichs wird der Rechtsstreit gemäß der Mediationsordnung des CMAP (Centre de Médiation et d’Arbitrage de Paris) bei der Industrie- und Handelskammer von Paris einer Mediation unterzogen, der sich die Parteien anschließen.
Sollte die Mediation innerhalb einer Frist von drei Monaten, die einmal verlängert werden kann, scheitern, wird die zuerst handelnde Partei das Handelsgericht von Le Mans anrufen, das auch im Falle eines Eilverfahrens, eines Zwischenantrags, bei mehreren Beklagten oder einer Gewährleistungsklage allein zuständig ist, und zwar unabhängig von der Art und den Modalitäten der Zahlung, ohne dass etwaige Gerichtsstandsklauseln in den Unterlagen der Kunden der Anwendung dieser Klausel entgegenstehen können.